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04.1

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Was Sie schon immer wissen wollten, aber nie zu fragen wagten...

flugzeug
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Warum drohnenbilder und nicht aus dem flugzeug oder hubschrauber?

Ganz einfach: weil der Luftraum so gestaltet ist, dass Drohnen im Luftraum von 0-100 m, Hubschrauber in 150-1.500 m und Kleinflugzeuge (Cessna & Co.) in Höhen von 1.500 – 3.000 m fliegen dürfen. Hier hat die Drohne einen eindeutigen Vorteil: Sie ist ganz nah dran, wendig und agil. Und von einer Person zu bedienen: Drohnenpilot und Fotograf in einem. In einem Flugzeug oder Helikopter sitzen zwei Personen: Pilot und Fotograf. Von den teuren Flugminuten ganz zu schweigen.

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wie hoch ist die qualität der drohnenbilder?

Meine für Sie produzierten Luftbilder werden im RAW-Format .DNG produziert, haben eine Dateigröße von 20-30 MB und als Endprodukt (JPEG, PNG, GIF) Abmessungen von 5.472 x 3.048 Pixeln bei einer Standardauflösung von 240 dpi. Sie erhalten neben der vereinbarten Zahl an optimierten Bildern im gewünschten Format auf Wunsch auch alle RAW-Dateien, die Sie dann selbst noch bearbeiten können. Dies ist im Übrigen ein Serviceplus, das viele andere Anbieter nicht gewähren.

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wie sicher ist luftbuidl und bestehen notwendige formalitäten?

Ich verfüge über alle notwendigen Erforderlichkeiten und bin damit quasi zertifiziert.

Ich besitze:

  • Drohnenführerschein (Kenntnisnachweis UAV erteilt durch TÜV SÜD)

  • Akkreditierung durch die Regierung von Oberbayern. Damit verfüge ich über die Zulassung von Ausnahmen von Betriebsverboten.

  • Gewerbliche Haftpflichtversicherung.

  • Flugerfahrung 

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welche einstellungen bietet das filmformat?

Filme können in folgenden Formaten, Bildraten und Auflösungen produziert werden:
1. Systeme: PAL oder NTSC
2. Bildraten: 25, 30, 50 und 60 Frames/sec.
3. Auflösungen: FullHD 1080p, 2,7k und 4k

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kann bei regen oder wind geflogen werden?

Nein. Da die sogenannten Multikopter von Elektromotoren angetrieben und von elektronischen Bauteilen gesteuert werden, ist ein Einsatz bei Regen nicht angeraten. 

Windgeschwindigkeiten bis ca. 36 km/h (in Böen) sind auch möglich, wegen der Verwackelungswahrscheinlichkeit der Kamera aber nicht sinnvoll.

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WER BESITZT DIE RECHTE AN DEN AUFNAHMEN?

Die Rechte an den Daten liegen beim Urheber, also bei mir, Sebastian Ulmer. Sofern Personen eindeutig identifizierbar sind, haben diese Anspruch auf das Recht am eigenen Bild. Ohne deren Zustimmung ist zumindest eine gewerbliche Veröffentlichung nicht gestattet. Privatkunden dürfen die Bilder nur im privaten Bereich verwenden. Die mechanische Vervielfältigung (das Kopieren und/oder Inverkehrbringen) ist ausgeschlossen, kann jedoch über ein Provisionsmodell ermöglicht werden. Möchten Sie die Bilder öffentlich bzw. werblich verwenden, gelten die Konditionen für gewerbliche Kunden. Sollten Unbeteiligte auf den Bildern zu sehen sein, können diese nachträglich unkenntlich gemacht oder sogar entfernt werden (gegen Aufpreis). 

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kann überall geflogen werden?

Leider nein. Dies ist ziemlich eindeutig gesetzlich geregelt. Naturschutzgebiete, Autobahnen, Wasserstraßen und Flughäfen sind sensible Areale. Sprechen Sie mich einfach an. Eine entsprechende Prüfung auf Durchführbarkeit ist in der Regel in wenigen Minuten erledigt. Und wegen der o. g. Ausnahme von Betriebsverboten ist es mir unter bestimmten Auflagen gestattet, einige der sensiblen Areale zu be- bzw. überfliegen. 

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kann auch nachts geflogen werden?

Jein. Für Kopter dieser Klasse besteht ein Nachtflugverbot. Über eine Betriebserlaubnis, die von der Landesluftfahrtbehörde eingeholt werden kann, kann man von diesem Verbot jedoch vorübergehend ausgenommen werden. Bitte beachten: Das entsprechende Genehmigungsverfahren kann bis zu vier Wochen benötigen. Allerdings ist die Nachtfähigkeit der Drohnenkamera eher beschränkt.

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kann in innenräumen geflogen werden?

Jein. Es kommt auf die Größe an. In großen Hallen kann - abhängig von der Innenstruktur (Maschinen usw.) - geflogen werden. Das Risiko einer Kollision ist jedoch ungleich höher als beim Außeneinsatz. In normalen Wohnräumen sowie in Arbeitsumgebungen wie Büros etc. ist das Fliegen hingegen eher nicht möglich. 

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Sind Genehmigungen einzuholen?

LuftBuidl verfügt über eine allgemeine Aufstiegserlaubnis des Landes Bayern sowie über eine Ausnahmegenehmigung. Eine zusätzliche Erlaubnis wird bei Flügen in der Nähe eines Flughafens benötigt. Zudem werden innerörtliche Flüge bei der zuständigen Polizeibehörde angemeldet.

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KÖNNEN OBJEKTE, PERSONEN etc.

retuschiert werden?

Je nach Komplexität des Bildes ist das Entfernen störender Objekte oder gar Personen möglich. Zumindest jedoch eine Unkenntlichmachung Unbeteiligter, um dem Datenschutz gerecht zu werden. Diese exklusiven Zusatzarbeiten erledige ich gerne gemäß meines Stundensatzes für Sie.

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überall
nachtflug
innenräume
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